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Bildungs- und Erziehungsziel

Unser Bildungs- und Erziehungsauftrag muss sich in Abhängigkeit vom Grad der Behinderung und dem Umfang an Ausfällen an den individuellen Leistungsvoraussetzungen eines jeden Schülers orientieren.

Grundlagen der inhaltlichen und organisatorischen Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Karl-Theodor-Golle-Schule sind im Wesentlichen:

Im § 1 des Schulgesetzes heißt es:

„(2) Der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule wird bestimmt durch das Recht eines jeden jungen Menschen auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Erziehung und Bildung ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage."
 (3) Die schulische Bildung soll zur Entfaltung der Persönlichkeit der Schüler in der Gemeinschaft beitragen. Diesen Auftrag erfüllt die Schule, …..

  • Die Schulordnung Förderschulen (SOFS)

Im § 5 (1) der Förderschulordnung werden die Aufgaben einer Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung beschrieben:

„Die Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung unterrichtet und begleitet Schüler mit schwerwiegenden Beeinträchtigungen im kognitiven Bereich, verbunden mit sozialkommunikativen und emotionalen Besonderheiten.“

  • Der sächsische Lehrplan für Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

Der Lehrplan der Schule formuliert folgenden Bildungs- und Erziehungsauftrag:

„Erziehung und Unterricht von Schülern und Schülerinnen mit förderpädagogischem Bedarf im Bereich der geistigen Behinderung orientiert sich grundsätzlich an den allgemeinen Zielen für Schulen. Jede Schülerin und jeder Schüler hat unabhängig von Art, Grad und Umfang seiner Beeinträchtigung Anspruch auf eine alle Entwicklungsbereiche umfassende Erziehung und auf Unterricht mit lebenspraktischem Bezug.“


Dies wird in unserer Schule in folgenden Unterrichts- und Betreuungsangeboten umgesetzt:

*päd. = pädagogische
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